Das Carnet de Passage (CdP) ist eine Zollsicherheit und garantiert, dass sie Ihr Fahrzeug welches sie in das jeweilige Land eingeführt haben, auch wieder ausführen. Aus diesem grund muss das Fahrzeug bei der Einreise dann auch nicht verzollt werden. Dank des Carnet de Passage hinterlegt er stattdessen eine Kaution und erhält dieses Geld bei seiner Rückkehr wieder.
Das Carnet de Passage ist für ein Jahr und für mehrere Länder gültig. Es besteht aus mehreren Teilen und ist bei Ein- und Ausreise durch die zuständige Zollbehörde abzustempeln. Fehlen Teile, dann können sehr teure Strafzölle fällig werden. Nach Abschluss der Benutzung gibt man das Carnet de Passage der ausstellenden Stelle zurück, um die Kaution zurück zu erhalten.
Das Carnet ist somit eine Art Reisepaß, aber nicht für Menschen, sondern für das jeweilige Fahrzeug. Das Carnet CdP findet ausschließlich Anwendung, wenn Fahrzeuge ein Zollgebiet verlassen, um nach einem temporärem Aufenthalt in einem anderen Zollgebiet wieder in das heimische Zollgebiet zurückzukehren.
Das Carnet de Passage ist nicht auf eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug übertragbar.
Die beiden Verbände FIA – Federation Internationale de l’Automobile – und AIT – Alliance Internationale de Tourisme – sind für das Carnet de Passage zuständig. In Deutschland wird es vom ADAC und AvD ausgestellt. In der Schweiz ist es beim ACS und TCS erhältlich.
Wichtig: Der ADAC in Deutschland hat im Gegensatz zu allen Schweizer Automobil Clubs eine Kollektiv- Versicherung. das heisst in anderen Worten: Wenn ihr aus welchen Gründen auch immer euer Fahrzeug nicht aus einem Carnet pflichtigen Land ausführt, dann könnt ihr im schlimmsten Fall zu horrenden (Die sind wirklich horrend) Geldzahlungen gezwungen werden.
Länder, für die ein Carnet de Passage erforderlich ist
- Afrika: Ägypten, Botswana, Burundi, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Senegal, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda. Für zahlreiche weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.
- Asien und Naher Osten: Indien, Iran, Japan, Kuwait, Katar, Nepal, Oman, Pakistan, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate. Für weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.
- Südamerika: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Venezuela. Für weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.
- Südostasien und Ozeanien: Australien, Brunei, Indonesien, Malaysia, Neuseeland, Thailand, Singapur.
Carnet De Passage Preise
Ein Carnet de Passage kostet für 25 Blätter zwischen 127 und 204 € Dazu kommen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen eine einmalige Gebühr von 153 €.
Bürgschaften
Pro Carnet de Passage ist eine Bürgschaft zu stellen. Die Bürgschaft kann durch Hinterlegung des Betrags (Sicherheitsleistung) beim ADAC oder als Bankbürgschaft erfolgen.
Bürgschaftshöhe
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 15.000 | € 1.500 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 25.000 | € 2.500 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 50.000 | € 5.000 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 75.000 | € 7.500 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges über | € 75.000 | Anfrage beim ADAC |
Carnet de Passage mit Gültigkeit für: Ägypten, Indien, Iran, Pakistan, und Südafrika (ink. Namibia und Botswana) für Personen mit Wohnsitz im Ausland (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 15.000 | € 3.000 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 25.000 | € 5.000 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 50.000 | € 10.000 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges von | € 75.000 | € 15.000 |
bis zu einem Zeitwert des Fahrzeuges über | € 75.000 | Anfrage beim ADAC |
Beantragung
Das Carnet de Passages kann bei ca. 20 ADAC-Geschäftstellen beantragt werden. Es darf maximal 4 Wochen vordatiert werden.
Folgende Unterlagen werden benötig
- Antragsformular vollständig ausgefüllt mit unterschriebener Verpflichtungserklärung (Muster und Text der Verpflichtungserklärung in dieser Broschüre). Die Motorennummer muss direkt vom Motorblock abgelesen werden, da sie im Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein nicht eingetragen ist.
- Sind Sie nicht der Fahrzeugeigentümer (Antragsteller und Fahrzeughalter sind zwei verschiedene Personen), muss der Fahrzeugeigentümer unter Angabe seiner gültigen Anschrift, die Schuldbeitrittssehrklärung unterschreiben. Es muss der Reisepass (Kopie) vorgelegt werden. Sollte der Fahrzeugeigentümer den Antrag nicht unterschreiben können, muss eine Vollmacht oder ein Kaufvertrag vorgelegt werden.
- Eine Kontaktperson ist wichtig und mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer zu benennen. Dieser Person sollten Sie eine entsprechende Vollmacht und Kopien der kompletten Antragsunterlagen geben, so dass bei etwaigem Verlust ein neues Carnet de Passages beim ADAC beantragt werden kann. Bei Firmen muss der zuständige Sachbearbeiter eingetragen werden.
- Eine Kaution durch Hinterlegung des Betrages in bar oder in Form einer Bankbürgschaft (es dürfen nur Formulare vom ADAC anerkannt werden). Die Höhe des Betrages entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle. Sparbücher können nicht angenommen werden; Schecks werden eingelöst.
- Reisepass 1 Personalausweis (Kopie) oder der Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland (Bestätigung vom Einwohnermeldeamt) bzw. die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
- Fahrzeugschein 1 Fahrzeugbrief (Kopie) oder Bootspapiere (Bei Ausfuhrkennzeichen Internationaler Zulassungsschein.)
- ADAC Clubkarte bei Mitgliedern,
- Für die Ausstellung des Carnet de Passages ist eine Gebühr zu bezahlen, die für Clubmitglieder niedriger ist. Bei Fahrzeugen, die auf Ausfuhrkennzeichen oder auf ausländische Kennzeichen zugelassen sind, wird zusätzlich eine Sonderprämie erhoben. Die Höhe der Beträge entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle.
Links
- ADAC Allgemeine Deutsche Automobil-Club
- DTC Deutscher Touring Automobil Club
- AvD Automobilclub von Deutschland
- TCS Toring Club Schweiz
- ACS Automobil Club Schweiz
- Carnet de Passage Informationen
Die Antragsunterlagen können bei ADAC heruntergeladen werden.
- Antragsunterlagen für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
- Antragsunterlagen für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
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