Motorrad Reisen

Home
Motorrad News
Motorad Forum
 
Routenplaner
Bücher und Karten
Reisevorbereitung
Gesundheit auf Reisen
Behörde und Papiere
Technik und Verkehr
Reise Länder
Checklisten und Tipps
Motorrad Lexikon
Motorad Versicherung
   Vergleich
   Online Vergleich
   Reiseversicherung
Checklisten und Tipps
Motorradfahrerjargon
 
Motorräder anbieten
Motorräder suchen
Motorradbewertung
Kfz günstig versichern
 
Die Motorrad News als RSS Feed News Feed
 
Disclaimer

 


Motorradreiseforum


Motorrad Reisen: Versicherung

Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer, ist eine Steuer, die ein Fahrzeughalter für ein auf ihn angemeldetes Kraftfahrzeug entrichten muss.

Da diese in den einzelnen Ländern verschieden eingehoben werden, werden die Eigenheiten in einzelnen Artikeln dargestellt:

Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland)

Die Kfz-Steuer muss ein Fahrzeughalter für jedes auf ihn zugelassene Fahrzeug bezahlen. Die Steuer wird von den Bundesländern erhoben und fließt den Landeshaushalten zu.

Wie hoch diese Steuer ausfällt, wird derzeit (Stand 2003) je nach Fahrzeugart - PKW und Motorrad oder LKW - unterschiedlich festgesetzt.

Pkw und Motorräder

Bei Pkw und Motorrädern ist die Kfz-Steuer zunächst abhängig vom Hubraum des Motors. Bei Einführung dieses Besteuerungsmerkmals sollte aber versucht werden, die Höchstleistung zu besteuern; weil man diese damals noch nicht zuverlässig messen konnte, wurde sie mit komplizierten, für Zweitakt- und Viertakt-Motoren unterschiedlichen Formeln aus dem Hubraum errechnet (Näheres siehe unter "Steuer- PS"). Danach wird noch unterschieden zwischen der Art des Motors (Diesel- oder Ottomotor) und der Schadstoffklasse.

Der konstruktionstechnische Hubraum kann geringfügig von dem steuer-relevanten Wert abweichen, weil hierfür besondere steuerliche Rundungsregeln gelten.

Es wird das Ziel verfolgt, höheren Schadstoffausstoß mit einer höheren Steuer zu belegen bzw. schadstoffarme Fahrzeuge zu belohnen.

Dazu wurden die folgenden Schadstoffklassen nach den Kriterien "Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß" festgelegt:

• Euro 5
• Euro 4
• Euro 3
• 3-Liter-Auto
• Euro 2
• Euro 1 und vergleichbare 5-Liter-Autos
• nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen
• nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
• übrige PKW (mit besonders hohem Schadstoffausstoß)

Es gelten folgende Steuersätze für je 100 cm³ Hubraum:

Schadstoffklasse Motor Steuersatz Bemerkungen
Euro 4 Otto-Motor 6,75 € _
Diesel-Motor 15,44 € _
Euro 3 Otto-Motor 6,75 € _
Diesel-Motor 15,44 € _
3-Liter-Auto Otto-Motor 6,75 € _
Diesel-Motor 15,44 € _
Euro 2 Otto-Motor 7,36 € _
Diesel-Motor 16,05 € _
Euro 1 Otto-Motor 10,84 € bis 31. Dezember 2004
15,13 € ab 1. Januar 2005
Diesel-Motor 23,06 € bis 31. Dezember 2004
27,35 € ab 1. Januar 2005
nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm erlaubt) Otto-Motor 15,13 € bis 31. Dezember 2004
21,07 € ab 1. Januar 2005
Diesel-Motor 27,35 € bis 31. Dezember 2004
33,29 € ab 1. Januar 2005
nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt) Otto-Motor 21,07 € bis 31. Dezember 2004
25,36 € ab 1. Januar 2005
Diesel-Motor 33,29 € bis 31. Dezember 2004
37,58 € ab 1. Januar 2005
übrige Otto-Motor 25,36 € _
Diesel-Motor 37,58 € _

Besonders schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter-Auto sind bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2005 . Egal welcher Schadstoffklasse das Fahrzeug angehört, ab Erstzulassung 01.01.2005 kann für kein Fahrzeug mehr ein neuer Befreiungszeitraum erwirkt werden.

Schlüsselnummer

Welcher Steuerklasse ein PKW angehört, lässt sich aus den letzten beiden Ziffern (= Schadstoffschlüssel) des 6-stelligen Eintrags unter Fahrzeug- und Aufbauart (Ziffer 1) im Fahrzeugschein oder -brief ablesen. Eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Steuerklassen findet sich hier: [link]

Möglichkeiten zur Steuersenkung

Am Markt gibt es Nachrüstmöglichkeiten um bei älteren Fahrzeugen eine Einstufung in eine bessere Schadstoffklasse zu erreichen. Die Umrüstung wird vor allem bei Fahrzeugen der Euro 1-Norm vorgenommen, um die Euro 2 oder D3-Norm zu erreichen. Damit ist eine teils deutliche Ersparnis bei der Kfz-Steuer verbunden. Als besonders preiswerte Lösung hat sich beim Ottomotor der Kaltlaufregler erwiesen. Bei Dieselfahrzeugen kommen prinzipbedingt nur Upgrade- bzw. Austausch-Katalysatoren zum Einsatz. Im Fahrzeugschein wird nach erfolgreicher Umrüstung die neue Schadstoff-Schlüsselnummer eingetragen. Bei vielen Fahrzeugen (insbesondere Dieselfahrzeuge) kann sich ein Katalysatorwechsel trotz des hohen Anschaffungspreises lohnen, da sich die Investition durch die Steuerersparnis schnell amortisieren. Ein positiver Nebeneffekt ist der höhere Wiederverkaufswert des Fahrzeuges.

• ADAC Dokument - Nachrüstsysteme zur Verbesserung der Schadstoffeinstufung

LKW

Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht: Pro 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht

• bis 2000 kg: 11,25 Euro
• von 2000 kg - 3000 kg: 12,02 Euro
• von 3000 kg - 3500 kg: 12,78 Euro

Bei LKW über 3500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.

Um die Jahressteuer zu ermitteln, muss man dabei mit der Berechnung stets mit 0 - 200 kg beginnen. 0 - 200 kg 11,25 Euro; 201 - 400 kg 22,50 Euro; - - - 1.801 - 2.000 kg 112,50 Euro und von 2.001 - 2.200 kg (112,50 +12,02)=124,52 Euro. Ferner ist bei Berechnung der Kfz-Steuer (FA intern KraftSt) der ermittelte Jahresbetrag stets auf volle Euro abzurunden.

Sonderfahrzeuge

Anhänger und Elektro-Autos werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Für Oldtimer gilt ein pauschaler Steuersatz. Keine Kfz-Steuer zahlen Fahrzeuge, die im öffentlichen Dienst für den Straßenunterhaltungsdienst eingesetzt werden, außer staatliche Fahrzeuge für Vermessungsaufgaben und staatliche Dienstfahrzeuge im Personenreiseverkehr. Weiterhin sind von der Kfz-Steuer Busse, Zugmaschinen sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft befreit.

Steuervergünstigung

Schwerbehinderte können je nach Behinderungsgrad eine Steuerermäßigung um 50 v.H. oder sogar eine Steuerbefreiung beantragen.

Steuerfestsetzung und Steuererhebung

Die Kfz-Steuer wird durch Steuerbescheid grundsätzlich unbefristet festgesetzt. Sie ist u.a. dann neu festzusetzen, wenn sich durch Änderung des Steuersatzes eine andere Steuer ergibt bzw. wenn die Steuerpflicht durch Abmelden des Kfz endet.

Die Steuer ist für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten. Wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, darf die Steuer auch für ein halbes Jahr entrichtet werden. In diesen Fällen ist halbjährlich zusätzlich zur halben Jahressteuer ein Aufgeld von 3% zu entrichten. Wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, darf die Steuer auch für die Dauer eine Vierteljahres entrichtet werden. Es entsteht ein Aufgeld von 6%.

Die Erhebung der Kfz-Steuer verursacht bei den Finanzbehörden erheblichen Verwaltungsaufwand. Dieser ist gemessen am Steueraufkommen deutlich größer als zum Beispiel bei der Einkommensteuer. Zwar kann, wenn die Steuer nicht entrichtet wird, das Kfz von Amts wegen still gelegt werden. Diese Maßnahme steht jedoch angesichts der im Einzelfall geringen Steuer in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Wegen dieser Probleme sind die Zulassungsbehörden in einigen Bundesländer dazu über gegangen, ein neues Kfz nur noch dann zum Straßenverkehr zuzulassen, wenn der Halter keine Kfz-Steuer schuldet und er gleichzeitig mit der Anmeldung dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt.

Politik

Es kam schon öfter die Überlegung auf, nach Verbrauch/CO-Emission statt nach Hubraum zu besteuern.

Außerdem wird immer wieder darüber diskutiert, die Kfz-Steuer ganz abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer zu erhöhen.

Argumente für die Abschaffung

  • Wer viel fährt, zahlt auch viel.
  • Auch ausländische Besucher zahlen beim Tanken für die Benutzung der deutschen Straßen.
  • Das Eintreiben der Steuer verursacht Kosten (Verwaltungsaufwand).

Argumente gegen die Abschaffung

  • Es entfallen Steuerungsinstrumente für Behinderte, Katalysator, Rußfilter usw.
  • Deutschland lässt sich durchaus mit einer einzigen Tankfüllung durchqueren, die vorher im billigeren Nachbarland getankt wurde. Dies gilt insbesondere für viele Lkw, die zu diesem Zweck Extratanks besitzen, die auch für eine Durchquerung Europas reichen.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Mautpflicht auf Autobahnen einzuführen und diese mit der Kfz- Steuer zu verbinden:

Nach der Entrichtung der Kfz-Steuer bekommt jeder automatisch eine Vignette; die Fahrer ausländischer Fahrzeuge müssten diese kaufen und so für die Straßennutzung zahlen.

Historie

Als Vorläufer der Kfz-Steuer kann man die Wege- und Brückenzölle des Mittelalters ansehen. Erstmals eine Steuer auf Motor-Fahrzeuge wurde 1899 in Darmstadt erhoben. Diese galt damals als Luxussteuer.
Die Einteilung in 3 Schadstoffklassen wurde 1985 vorgenommen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern. 1997 führte man 6 Schadstoffklassen ein.

 

Motorradreiseforum Bookmark bei: Mr. Wong Motorradreiseforum Bookmark bei: Webnews Motorradreiseforum Bookmark bei: Icio Motorradreiseforum Bookmark bei: Oneview Motorradreiseforum Bookmark bei: Linkarena Motorradreiseforum Bookmark bei: Seekxl Motorradreiseforum Bookmark bei: Favit Motorradreiseforum Bookmark bei: Folkd Motorradreiseforum Bookmark bei: Digg Motorradreiseforum Bookmark bei: Del.icio.us Motorradreiseforum Bookmark bei: Simpy Motorradreiseforum Bookmark bei: Furl Motorradreiseforum Bookmark bei: Blinklist Motorradreiseforum Bookmark bei: Technorati Motorradreiseforum Bookmark bei: Ma.Gnolia
 

  Seitenanfang
Motorrad Reise Forum RSS FEED Motorrad Reisen - News Feed - Nachrichten
Texte oder Teile davon aus Wikipedia Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.